Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Erstes Mannheimer Bestattungs-Institut Fritz Bühn GmbH & Co. KG
Gutenbergstraße 18-22
68167 Mannheim

E-Mail: rhein-neckar@trauerkolleg.de
Telefon: 0621 – 33 84 40

Link zur Website: https://www.trauerkolleg-rheinneckar.de/
Link zum Impressum: https://www.trauerkolleg-rheinneckar.de/impressum/

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Unternehmenspräsentation auf unserer Webseite www.trauerkolleg-rheinneckar.de

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Auf www.trauerkolleg-rheinneckar.de haben Sie die Möglichkeit sich über unser Trauerkolleg und unsere Dienstleistungen rund um das Thema Trauer zu informieren sowie Kontakt zu uns aufzunehmen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.

Feedbackmöglichkeit zur Meldung von Barrieren

Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie uns gern einen Hinweis geben:

E-Mail: mannheim@trauerkolleg.de
Telefon: 0621 – 33 84 40

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

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